Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Erfolgsgeschichte, wie Sozialminister Hundstorfer kürzlich festgestellt hat, weil auch viele Menschen in Arbeit gebracht werden konnten.Der Vergleich der Mindestsicherungssysteme der Bundesländer zeigt aber auch, dass die Systeme - trotz einheitlicher Mindeststandards - regional doch sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Die Länder nützen die ihnen gegebene Möglichkeit, von den Mindeststandards abweichende höhere Leistungen zu gewähren.Das bedeutet aber auch: der Wohnsitz entscheidet immer noch über die Höhe der finanziellen Leistung. Für AlleinerzieherInnen-Haushalte mit einem Kind macht der Unterschied in der Unterstützung immerhin rund 100 Euro im Monat aus, je nachdem ob dieser in Kärnten oder Oberösterreich lebt. Für Paare mit zwei Kindern sogar 140 Euro im Monat, je nachdem ob diese in Kärnten oder Wien leben.