Im Jahr 2010 eine weitgehend einheitliche Bedarfsorientierte Mindestsicherung beschlossen. Seit 2017 gibt es diese bundesweite Übereinkunft nicht mehr. Die Unterschiede bezüglich Höhe der Mindestsicherung und Wartefristen werden in den Bundesländern größer. Niederösterreich, Oberösterreich und das Burgenland haben gar eine "Mindestsicherung light" für Menschen, die nicht 5 der letzten 6 Jahre in Österreich verbracht haben, sowie eine Deckelung bei 1.500 Euro eingeführt. Diese Dokumentation zeigt die Umsetzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in den Bundesländern für die wichtigsten Bevölkerungsgruppen.