Kammern sind in Österreich als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert und aus- drücklich in der Verfassung verankert, was international einmalig ist.2 Ihre Aufgabe ist die Interessensvertretung der jeweiligen Berufsgruppe gegenüber anderen Interessensgruppen und dem Staat, auch im Rahmen der Sozialpartnerschaft. In den letzten Jahren waren immer wieder Rufe nach Reformen zu hören. Insbesondere die „Zwangsmitgliedschaft“ wird immer wieder kritisiert.