Der Österreich-Konvent zur Verfassungsreform hat seine Arbeit im Sommer 2003 begonnen. Nach den ersten Monaten seiner Tätigkeit ist erkennbar, dass viele Fragen darum kreisen, wie die Aufgaben und Rechte einzelner Institutionen des Staates verändert werden könnten. Unserer Ansicht nach steht allerdings die zentrale Frage, wie die Rechte der Menschen in Österreich erweitert und damit die Demokratie weiterentwickelt und gesichert werden können, zu sehr im Hintergrund. Wir stellen deshalb unsere Vorschläge für die Erweiterung der sozialen und politischen Rechte der Menschen in Österreich vor. Wir haben dabei zum Teil auf bereits formulierte Rechte in anderen Verfassungen europäischer Staaten sowie auf den Entwurf zur EU-Verfassung zurückgegriffen. Im zweiten Teil nehmen wir Stellung zum Grundrechtskatalog der SPÖ.